Unser Trauma verjährt nicht.

Die Verjährungsfrist verhindert die rechtliche Anerkennung, dass vergewaltigte und misshandelte Kinder der Nachkriegsjahre Opfer von Gewalt sind. Das Gesetz schützt Täter.
Wenn Ungerechtigkeit und blindes akzeptieren von Gewalt zur Norm wird, das Gesetz Opfer nicht schützt, wird Widerstand zur Pflicht.

Für Opfer von Kindesmisshandlungen gibt es kein "normales Leben".

Trauma, PTBS, Depressionen und Angst, kann man weder abschütteln noch therapieren. Opfer sind gezwungen mit latentem Trauma weiter zu existieren.


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