Empfehlungen der Ausschüsse:
Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
Zu Artikel 1 (SGB XIV) Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung, wie die gesetzlichen Regelungen den besonderen Bedürfnissen der Opfer sexuellen Missbrauchs besser Rechnung tragen können.
Begründung: In Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ergeben sich besondere Anforderungen an das Verfahren der für die Gewährung von Hilfen verantwortlichen Behörden, Stellen und Institutionen.
Nachweis der Kausalität (§ 4 SGB XIV-E)
Empfehlungen, 351/1/19 – 2 –
Zur Prüfung von Kausalität wäre folgendes zu beachten und hinzuzufügen:
* Dissoziative Identitätsstörung: Interview mit Psychotherapeutin Michaela Huber: www.youtube.com/watch?v=olCeiUXrARw
* Die biologischen Auswirkungen eines Kindheitstraumas: www.boxbook.com/artikel-auf-deutsch/die-biologischen-auswirkungen-eines-kindheitstraumas/