Sehr geehrte Frau Alexander,
mit Ihrer E-Mail vom 21. Juli 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Informationen zur nachfolgenden Frage.
Gibt es einen Aufsichtsrat der die Arbeit und das Ziel der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs überwacht?
Aufgrund der organisatorischen Anbindung des UBSKM an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber.
Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Anfrage beantworten.
Die Kommission unterliegt keinen Weisungen und keiner Fachaufsicht, lediglich der Rechtsaufsicht. Die Kommission ist in ihrer Arbeit unabhängig. Sie gestaltet ihr Arbeitsprogramm und ihre Arbeitsweise.
Sie legt Inhalte fest und setzt ihre Schwerpunkte entsprechend ihrer fachlichen Überzeugung.
Unter dem nachfolgenden Link https://www.aufarbeitungskommission.de/… können Sie die Beauftragung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs einsehen.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
Theresa Telzerow