Der Krieg war vorbei und 1949 trat das Grundgesetz in Kraft.
Doch die Erziehung von Kindern wurde im Nazi-Stil weiter praktiziert.
Bis heute fand die deutsche Regierung keinen Grund ihre Verfehlung der Aufsichtspflichtverletzung einzugestehen.

Bislang ging es nur um Misshandelte in Heimen, Internaten, Sportgruppen und Schulen. Heute verlangen die damals zuhause Misshandelten von der Regierung ein offizielles Bekenntnis, dass: psychische, körperliche, sexuelle Misshandlungen und Vernachlässigung eine kriminelle Tat war.

Junge Leben wurden damals zerstört. Heute sind sie Erwachsen und krank.

Desshalb verlangen wir entsprechende Anpassungen von Renten, Fortbildungsseminare für Juristen und für Ärzte, gezielte medizinische Tests mit Versorgung sowie die Aufhebung der Verjährungsfrist.

Misshandelten Nachkriegskinder können sachliche Vorschläge zum Thema bis 1. November 2020 per Email unter Kontakt zusenden.
Nur authentische Vorschläge (mit Name und Adresse) können verwendet werden.

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