Eine der zentralen Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch aus dem Jahr 2011 wird jetzt umgesetzt: die Reform des OEG. Hierbei wird jedoch u.a. die zugesagte Stärkung der Belange Betroffener in vielen Bereichen nicht erfüllt.
Der Betroffenenrat macht sich gegenüber dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Deutschen Bundestag u.a. für wesentliche Verbesserungen sowohl beim Abbau von Zugangshürden als auch im Bereich der Leistungen stark.